Vorsorgeberatung

Die Vorsorgeberatung ist im Hinblick auf den Ruhestand eine wichtige Entscheidung!

Unter Berücksichtigung der steuerlichen, ehe- und erbrechtlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen (AHV/IV/BVG) Gegebenheiten, zeigen wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten auf und bringen diese in ein ausgewogenes Gleichgewicht.

Eine Person kann infolge eines Unfalls, schwerer Erkrankung oder Altersschwäche urteilsunfähig werden. Für diesen Fall ermöglicht das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht einer urteilsfähigen Person, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen. Wir beraten Sie bezüglich Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung.